Berufsbild Pflegedienstleitung im Kreis Steinfurt
Unsere PflegedienstleiterInnen sind Pflegefachkräfte mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zur Führung und Leitung. Sie tragen jeweils in ihrer Abteilung der HAUS WIDUM - GRUPPE die Verantwortung für die Arbeit unseres Pflegepersonals. Die Pflegedienstleitung ist eine wichtige Schnittstelle zwischen der Einrichtungsleitung, den MitarbeiterInnen und den externen PartnerInnen. Selbstverständlich ist sie auch Kontaktperson für die BewohnerInnen und deren Angehörige.
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Aufgaben der Pflegedienstleitung
Ein Schwerpunkt der Arbeit in der Pflegedienstleitung ist das Erstellen von Dienstplänen, Personalplanung und Überwachung der Qualitätsstandarts in der Pflege. Neben diesen und anderen organisatorischen Verpflichtungen sind auch Teile der Finanzverwaltung Aufgabe der PDL. Hierzu gehören zum Beispiel die Abrechnung der Pflegesätze mit den Krankenkassen.
Zusammenfassend gehören folgende Kernaufgaben in den Bereich der Pflegedienstleitung:
- Arbeitsorganisation der Pflegekräfte
- Überprüfung und Einhaltung der Qualitätsstandarts
- Kostenkontrolle
- Personalentwicklung
- Mitarbeitermotivation
- Dienst- und Urlaubsplanung, Aufgabenverteilung, Teambildung
- Organisation von Supervisionen
- Schnittstelle zu externen Dienstleistern und Ärzten
- Kommunikationsmanagement (Informationsverteilung zu Meetings, Personalversammlungen, An- und Rundschreiben)
- Warenwirtschaft – Einkauf, Lagerhaltung
- Dokumentationsanalyse
- Beschwerdemanagement
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Voraussetzungen / Ausbildung
Um in der HAUS WIDUM – GRUPPE als Pflegedienstleiter (m/w/d) arbeiten zu können, müssen Sie ein Studium oder eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung nachweisen.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) verlangt, dass Pflegedienstleitungen einen staatlich anerkannten Berufsabschluss aus den Bereichen der Pflege vorweisen. Zudem muss in diesen Berufen schon mindestens zwei Jahre Vollzeit-Berufserfahrung vorhanden sein. Erst mit diesen Voraussetzungen kann eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung begonnen werden.
Solche Weiterbildungen werden hauptsächlich von privaten Bildungsträgern angeboten. Für die Anerkennung als PflegedienstleiterIn müssen mindestens 460 Unterrichtsstunden in der Pflegedienstleitung-Weiterbildung nachgewiesen werden. Diese Stunden verteilen sich auf folgende Fächer:
- Betriebswirtschaftslehre
- Personalmanagement
- Pflegewissenschaft
- Controlling
- Marketing
- Risikomanagement
- Qualitätsmanagement
- Arbeitsrecht
Die genauen gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für den Beruf der Pflegedienstleitung finden Sie im § 71 SGB XI